Unsere Forderungen

Wenn Du mehr über das Sommerlochfestival erfahren möchtest, dann findest Du auf den folgenden Seiten alle wichtigen Informationen.


Wir wären nicht der VSE, wenn wir keine forderungen hätten...

 

Zu einer richtigen Demonstration gehören auch Forderungen. Wir haben eine Reihe an Forderungen aufgestellt, für die wir nicht nur jährlich zum Sommerlochfestival eintreten und denen wir auf der CSD-Parade Ausdruck verleihen, sondern für die wir mit unser tagtäglichen Arbeit kämpfen.

 

Einige unserer Forderungen sind mittlerweile umgesetzt worden, an den anderen arbeiten wir noch. Im Nachgang könnt Ihr unsere Forderungen im Detail nachlesen.

 

1. Förderung von Vielfalt, Kampf gegen Homophobie und Transphobie

Homophobie und Transphobie sind trotz aller gesellschaftlichen Fortschritte weiterhin Probleme in unserer Gesellschaft, deren Bekämpfung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Initiativen hierzu auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen in Gang gesetzt, fortgeführt und auch in Zukunft finanziell angemessen ausgestattet werden. Aber nicht nur der Staat, sondern alle gesellschaftlichen Institutionen – Stiftungen, Unternehmen, Schulen, Medien, Verbände usw. – müssen sich daran beteiligen und die Akzeptanz aktiv fördern.Insbesondere junge Homosexuelle brauchen während der nach wie vor schwierigen Phase des Coming-outs Unterstützung durch öffentliche Einrichtungen. Diese Vereine, Institutionen und Träger benötigen eine solide finanzielle Grundlage, um ihre Aufgaben in vollem Umfang erfüllen zu können.So genannte „Hassdelikte“ müssen strafrechtlich verfolgt werden und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie sowie diffamierender Darstellungen / Äußerungen ergriffen werden. Ein nationaler Aktionsplan gegen Homophobie und Transphobie soll mit konkreten Maßnahmen bestehenden Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und Intersexuellen (LSBTTI*) konsequent entgegentreten sowie für Akzeptanz, Wertschätzung und Respekt werben.

 

2. Akzeptanzförderung durch Bildung

Der Diskriminierung von LSBTTI* innerhalb der Gesellschaft muss durch eine aktive Aufklärungs- und Bildungspolitik entgegengewirkt werden. Vor allem den Schulen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Informationen über LSBTTI* sind fächerübergreifend und altersgerecht in Lehrpläne, Unterrichtsmaterialien, Schulbücher und in die (sozial-)pädagogischen Aus- und Fortbildungsrichtlinien aufzunehmen, um deren Akzeptanz zu fördern.Diese Aufklärungsarbeit in Bezug auf LSBTTI* ist gerade deshalb so wichtig, um der auf den Schulhöfen immer noch weit verbreiteten Homophobie Einhalt zu gebieten. Gerade hier muss antihomosexuellen Äußerungen deutlich widersprochen, damit die Ablehnung nicht in den Alltag übergreift und dort in gewalttätigen Handlungen eskaliert.

 

3. Ergänzung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“

Das Grundgesetz sagt in Artikel 3 aus, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Zudem darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dieser Diskriminierungsschutz ist wesentlicher Bestandteil des Grundrechtskatalogs des Grundgesetzes, aber: Lesben und Schwule kommen nicht vor.Das Grundgesetz schützt Homosexuelle also im Gegensatz zu anderen gesellschaftlichen Minderheiten nicht explizit vor Diskriminierung. Wir fordern die Einbeziehung der „sexuellen Identität“ in den Artikel 3, da nur so eine volle rechtliche Gleichstellung von LSBTTI* erreicht werden kann.

 

4. ERLEDIGT: Ehe für alle

Immer mehr Staaten öffnen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Deutschland wird in Sachen Gleichstellung zum Entwicklungsland. Mit der „Ehe für alle“ wird zum Ausdruck gebracht, dass für lesbische Bürgerinnen und schwule Bürger real wie symbolisch kein minderes Recht gelten darf. Die eingetragene Lebenspartnerschaft war eine Übergangsregelung von der Rechtlosigkeit bis zur vollständigen Gleichstellung. Nun muss die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) folgen. Damit würden alle noch bestehenden rechtlichen Ungleichbehandlungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beseitigt.

 

5. Volle Anerkennung von Regenbogenfamilien –  auch im Adoptionsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften verfassungswidrig ist. Das gilt auch für das Adoptionsrecht: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt“, heißt es in der Entscheidung zur Sukzessivadoption. Regenbogenfamilien dürfen nicht Familien zweiter Klasse sein. Das Verbot einer gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner ist abzuschaffen!

 

6. Rehabilitation und Entschädigung nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilter

Nach 1945 wurden in beiden deutschen Staaten Männer wegen einvernehmlicher homo-sexueller Handlungen verurteilt. In der Bundesrepublik Deutschland gab es zwischen 1945 und 1969 ca. 50.000 Verurteilungen wegen „widernatürlicher Unzucht“ zwischen Männern nach § 175 StGB. Die Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen nach 1945 in beiden deutschen Staaten sind bis heute nicht aufgearbeitet. Deshalb fordern wir eine Aufhebung der nach 1945 aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangenen Urteile wegen § 175 StGB bzw. § 151 StGB der DDR und eine Entschädigung der Betroffenen.

 

7. LSBTTI-Rechte sind Menschenrechte!

Nach wie vor werden in vielen Staaten LSBTTI* staatlich verfolgt und diskriminiert. Das Spektrum reicht von Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit wie in Russland, über mehrjährige bis lebenslängliche Gefängnisstrafen z.B. in Uganda bis hin zur Todesstrafe wie im Iran. Die Menschenrechte schließen das Recht auf freie Entfaltung der sexuellen Orientierung ein. Niemand darf deswegen diskriminiert, verfolgt oder angegriffen werden. Wir fordern daher die Europäische Kommission, die Bundesregierung und die Landesregierungen eindringlich auf, bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Einhaltung der Menschenrechte zu bestehen. Homophobe und transphobe Gesetze einzelner Staaten müssen auf internationalen Widerstand stoßen. Deutschland muss im Umgang mit Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe – manchmal sogar unter Todesstrafe – eine klare Position beziehen. Menschenrechte sind unteilbar! Für Menschen, die wegen ihrer sexuellen Identität in ihren Herkunftsländern Verfolgungen ausgesetzt sind, fordern wir ein unbürokratisches Aufenthaltsrecht innerhalb Deutschlands.

 

8. Aufhebung des Blutspendeverbots für schwule und bisexuelle Männer

In Deutschland sind Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, strikt von Blutspenden ausgeschlossen. Das ist diskriminierend! Nicht die sexuelle Orientierung sondern der jeweilige Lebensstil der Spender bestimmt die Sicherheit einer Blutspende. Wir fordern daher, dass es nicht von der sexuellen Orientierung abhängen darf, ob ein Spender infrage kommt, sondern vom individuellen Risikoverhalten. Die bestehende Regelung, wonach schwule und bisexuelle Männer grundsätzlich von einer lebensrettenden Blutspende ausgeschlossen werden, muss aufgehoben werden.

 

9. Gesellschaftliche Teilhabe HIV-positiver Menschen

Chronische Erkrankungen dürfen nicht zu Ausgrenzung und Armut führen, Beschränkungen am Arbeitsmarkt, im kulturellen und sozialen Leben müssen abgebaut werden. Sexuell übertragbare Infektionen dürfen Menschen nicht in eine Isolation treiben. Im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Kampagnen auf Landes- und Bundesebene muss intensive Aufklärungsarbeit zur Entstigmatisierung von HIV-positiven Menschen umgesetzt werden.Die Präventions- und Betreuungsarbeit der AIDS-Hilfen muss verstärkt unterstützt werden. Insbesondere ist eine Finanzausstattung zu gewährleisten, welche ihre Arbeits- und Handlungsfähigkeit sicherstellt.

 

10. Berücksichtigung von LSBTTI* bei der Besetzung der Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen die Offenheit des Zugangs zum Programm für verschiedene gesellschaftlich relevante Gruppen gewährleisten sowie im Hinblick auf die Programmgestaltung beraten. In den Rundfunkräten von NDR, MDR, Radio Bremen und rbb spiegelt sich die Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens: Kultur, Wirtschaft, Politik, Sport, Kirchen, Migranten und viele Organisationen entsenden ihre Mitglieder in diese Gremien. Hier müssen auch die Belange von LSBTTI* angemessen berücksichtigt werden. Wir fordern die Berücksichtigung der LSBTTI*-Community bei der Besetzung der Rundfunkräte.Gleiches gilt für die vergleichbaren Organe der Landesmedienanstalten, die für den privaten Rundfunk zuständig sind.

 

11. Sichere Unterbringung für LSBTTI* – Geflüchtete 

Viele Menschen fliehen vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität aus ihren Heimatländern. Sie suchen Schutz und Sicherheit in Deutschland. Doch oftmals erleben diese Menschen erneute Diskriminierung und Bedrohung auch durch andere Geflüchtete. Wir fordern daher die sichere Unterbringung von LSBTTI*-Geflüchteten. 

Dazu sehen wir es als erforderlich an, die Mitarbeitenden in Unterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen zu sensibilisieren und entsprechend auszubilden. Ebenso müssen Schutzräume für den Fall akuter Übergriffe bereit gehalten werden.

 

12. ERLEDIGT: Präzisierung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung

Sexuelle Belästigung hat viele Ausprägungen und wird immer noch sehr stark verharmlost und marginalisiert. Wir fordern eine enge und konkrete Definition des Tatbestandes. Ebenso fordern wir, die Täter konsequent und vor Allem herkunftsunabhängig zu verfolgen.

 


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